Die Baggerklage

Jun 10th, 2009 von Maximilian Buddenbohm

In Hamburg ist es gerade en vogue, gegen Kindergärten zu klagen, die als Lärmquelle ausgemacht werden. Die Nachbarn dieser Einrichtungen fühlen sich zum Beispiel gestört, weil die Kleinen im Garten herumtoben, denn dabei können die Erwachsenen nicht in Frieden Kaffee trinken, schlafen oder lesen, was weiß ich. Tatsächlich kommt man mit solchen Klagen auch durch, denn die Mittagsruhe eines Erwachsenen ist natürlich wesentlich wichtiger als der Spieltrieb der Kleinen. So weit so erstaunlich. Wenn man aber schon wegen jedes denkbaren Schwachsinns erfolgreich Klage einreichen kann, dann überlege ich mir doch ernsthaft, Klage gegen alle Tagesbagger einzureichen.

Wobei unter Tagesbagger solche Baumaschinen zu verstehen sind, die zu Zeiten, an denen kleine Jungs normalerweise wach sind, irgendwo Gruben ausheben, Sand umschichten, Geröll verladen oder ähnlich spannende Dinge tun. Ich fordere das sofortige Verbot solcher Arbeiten zwischen 6 Uhr morgens und zwanzig Uhr abends. Die Nacht reicht doch sicher vollkommen aus, um so etwas zu erledigen. Als Vater eines kleinen Jungen kann ich es nicht länger einfach hinnehmen, daß jeder Weg außerhalb der Wohnung zeitlich um den Faktor zehn verlängert wird, wenn das Kind irgendwo einen Bagger in Aktion sichtet – wobei zu bedenken ist, daß ein aufmerksames Stadtkind früher oder später auf fast jedem Weg einen Bagger in Aktion sichtet.

Daß man dadurch als Vater ständig gezwungen ist, verkrampfte Kinderfinger mühsam einzeln von Bauzäunen zu lösen, daß man dann gar nicht anders kann als den kreischenden, strampelnden und heftigen Widerstand leistenden Nachwuchs rabiat um die nächste Ecke zu schleifen, wo eventuell schon der nächste Bagger fröhlich mit der Schaufel winkt… heillos. Das muß ein Ende haben! Auch als Vater hat man doch das Recht, einmal einfach so spazierenzugehen, ohne immer an die späteren Therapiekosten des Nachwuchses zu denken.

Nur der nachtaktive Bagger ist ein guter Bagger, denn was nachtaktiv ist, das findet in den Köpfen kleiner Jungs nicht statt. Man frage so ein Kind etwa nach Siebenschläfern oder Steinmardern, es wird nur ratlos gucken.

Das Leben kann einfacher sein, man muß sich nur um seine Rechte kümmern. Es wird sich ja leicht ein Anwalt finden lassen, der meine Interessen vertreten möchte, nehme ich an.

11 Kommentare

  • Bagger im Sinne dieser Klage sind auch Kipplaster, Kräne, Müllwagen, Betonmischer und Feuerwehrautos.

  • “Tatsächlich kommt man mit solchen Klagen auch durch …”

    Die spinnen, die deutschen Richter !

  • Auch ruhende Bagger müssen vor Kinderaugen verborgen bleiben. Ich fordere daher eine allgemeine Garagenpflicht für diese Fahrzeuge!

  • Die Garagenpflicht für Kräne verlange ich aus diesem Grund ja auch schon seit langem.

  • Das ist natürlich alles völlig unmöglich, denn nachts werden die Bagger (und Kipplaster, Kräne, Müllwagen, Betonmischer und Feuerwehrautos) ja auf den Autobahnen gebraucht, auf denen am Tag auf keinen Fall gebaut werden kann, weil sonst alle Leute immer im Stau stehen.

  • Autos werden ganz generell natürlich als nächtes verboten. Die sind mit den Baggern nämlich sehr eng verwandt und dem beobachtungsstarken Nachwuchs ist das vollkommen klar.

  • Die Lösung ist denkbar einfach, werter Herr Merlix: Legen Sie sich statt eines Zweitwagens einen Bagger zu (oder wenigstens einen Trecker oder einen Kipplaster) und bringen Sie den bezaubernden Sproß damit zur Kita. Oder wohin auch immer.

  • Also jetzt auch in die Kinderfalle getappt: Die lieben Kleinen sollen ihren Spieltrieb austoben können müssen, und jeder, der etwas dagegen hat, ist unsozial, kinderfeindlich undwasweissichnichtnochalles.

    Schon mal einen arbeitsfreien Sonntag auf dem Balkon verbracht – und dabei 6 Stunden lang dem Geschrei eines Kindes zugehört, dem die Eltern gerade eine Hüpfburg in den Garten gestellt haben? Man bekommt Mordgedanken.

    Bitte: das nächste Mal ein bisschen differenzieren.

  • @Querleser: Sie dürfen gerne etwas gegen laute Kinder unter Ihrem Balkon haben. Sie dürfen auch gerne etwas dagegen unternehmen. Zum Beispiel kurz nach unten gehen und mit den Eltern reden. Eltern sind nämlich meistens ganz okay und Bitten gegenüber recht aufgeschlossen.

    Dafür muss man nicht die Justiz bemühen.

  • Kinderlärm-empfindlichen Zeitgenossen empfehle ich immer: gehen Sie doch ins Altersheim, dort ist es garantiert schön ruhig!